Richtlinien für Cyber-Medien

Reglement des Presserates

Meinungs-, Meinungs- und Pressefreiheit sind Menschenrechte, die durch die Pancasila, die Verfassung von 1945 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen geschützt sind. Auch die Existenz von Cybermedien in Indonesien ist Teil der Meinungs-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Cyber-Medien haben einen besonderen Charakter, der Richtlinien erfordert, damit seine Verwaltung professionell durchgeführt werden kann und seine Funktionen, Rechte und Pflichten gemäß dem Gesetz Nr. 40 von 1999 über die Presse und den journalistischen Ethikkodex erfüllt werden. Aus diesem Grund hat der Presserat gemeinsam mit Presseorganisationen, Cyber Media Managern und der Öffentlichkeit den Leitfaden für die Cyber Media Berichterstattung wie folgt formuliert:

1. Geltungsbereich

Cyber-Medien sind alle Formen von Medien, die das Internet nutzen und journalistische Tätigkeiten ausüben und die Anforderungen des Pressegesetzes und der vom Presserat festgelegten Standards der Presseunternehmen erfüllen.
Benutzergenerierte Inhalte sind alle Inhalte, die von Benutzern von Cyber-Medien erstellt und/oder veröffentlicht wurden, einschließlich Artikel, Bilder, Kommentare, Stimmen, Videos und verschiedene Formen von Uploads, die an Cyber-Medien angehängt sind, wie Blogs, Foren, Leserkommentare oder Zuschauer und andere Formen.

2. Nachrichtenüberprüfung und -ausgleich

Grundsätzlich muss jede Nachricht verifiziert werden.
Nachrichten, die anderen schaden können, erfordern eine Überprüfung derselben Nachrichten, um die Grundsätze der Genauigkeit und Ausgewogenheit zu erfüllen. Die Bestimmungen in Punkt (a) oben sind ausgeschlossen, sofern:

  • Nachrichten enthalten wirklich ein dringendes öffentliches Interesse;
  • Die erste Nachrichtenquelle ist eine klar identifizierte, glaubwürdige und kompetente Quelle;
  • Der Aufenthaltsort des zu bestätigenden Nachrichtenthemas ist unbekannt und/oder kann nicht befragt werden;
  • Die Medien erklären den Lesern, dass die Nachrichten noch einer weiteren Überprüfung bedürfen, die so bald wie möglich versucht wird. Erläuterungen sind am Ende derselben Nachricht in Klammern und in Kursivschrift enthalten.
  • Nach der Veröffentlichung der Nachrichten gemäß Punkt (c) müssen die Medien die Verifizierungsbemühungen fortsetzen, und nachdem die Verifizierung erfolgt ist, werden die Verifizierungsergebnisse in den aktualisierten Nachrichten mit einem Link zu den ungeprüften Nachrichten aufgenommen.

Nutzergenerierte Inhalte
Cyber-Medien müssen Bedingungen in Bezug auf nutzergenerierte Inhalte enthalten, die nicht im Widerspruch zu Gesetz Nr. 40 von 1999 über den Ethikkodex für Presse und Journalisten, der klar und deutlich aufgestellt ist.

Cyber Media erfordert, dass sich jeder Benutzer zuerst für die Mitgliedschaft registriert und einen Anmeldevorgang durchführt, um alle Formen von benutzergenerierten Inhalten veröffentlichen zu können. Bestimmungen zum Login werden weiter geregelt.

Bei dieser Registrierung verlangt cyber media von den Nutzern eine schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung von nutzergenerierten Inhalten:

  • Enthält keine Lügen, Verleumdungen, Sadismus und Obszönitäten;
  • Enthält keine Inhalte, die Vorurteile und Hass in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Religion, Rasse und Intergruppen (SARA) enthalten und Gewalttaten fördern;
  • Enthält keine diskriminierenden Inhalte aufgrund von Geschlechts- und Sprachunterschieden und erniedrigt keine Schwachen, Armen, Kranken, geistig oder körperlich Behinderten.

Cyber Media hat die absolute Befugnis, benutzergenerierte Inhalte zu bearbeiten oder zu löschen, die gegen Punkt (c) verstoßen.

Cyber-Medien müssen einen Beschwerdemechanismus für nutzergenerierte Inhalte bereitstellen, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Bestimmungen in Punkt (c) verstoßen haben. Der Mechanismus sollte an einem für die Benutzer leicht zugänglichen Ort bereitgestellt werden.

Cyber Media muss benutzergenerierte Inhalte, die gemeldet werden und gegen die Bestimmungen von Punkt (c) verstoßen, so bald wie möglich anteilig, spätestens jedoch 2 x 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde, bearbeiten, löschen und Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Cyber Media, das die Bestimmungen in den Punkten (a), (b), (c) und (f) eingehalten hat, trägt keine Verantwortung für Probleme, die durch das Laden von Inhalten verursacht werden, die gegen die Bestimmungen in Punkt (c) verstoßen.

Cyber Media ist für gemeldete nutzergenerierte Inhalte verantwortlich, wenn es nach Ablauf der unter Punkt (f) genannten Frist keine Korrekturmaßnahmen ergreift.

3. Fehler, Korrekturen und Gegendarstellung
  • Berichtigungen, Berichtigungen und das Gegendarstellungsrecht beziehen sich auf das Pressegesetz, den Journalistenkodex und die vom Presserat erlassenen Richtlinien für das Gegendarstellungsrecht.
    Berichtigungen, Berichtigungen und/oder das Recht auf Gegendarstellung müssen mit den berichtigten, berichtigten oder mit dem Recht auf Gegendarstellung versehenen Nachrichten verknüpft werden. In jedem Bericht über Korrekturen, Berichtigungen und Gegendarstellung ist es obligatorisch, den Zeitpunkt des Ladens dieser Korrekturen, Berichtigungen und/oder Gegendarstellungen anzugeben. Wenn bestimmte Cyber-Medien-Nachrichten von anderen Cyber-Medien verbreitet werden, dann:
  • Die Verantwortung der Nachrichten produzierenden Cyber-Medien beschränkt sich auf die Nachrichten, die in den Cyber-Medien oder den Cyber-Medien unter ihrer technischen Aufsicht veröffentlicht werden;
  • Korrekturen an Nachrichten, die von einem Cyber-Medium durchgeführt werden, müssen auch von anderen Cyber-Medien durchgeführt werden, die Nachrichten aus den korrigierten Cyber-Medien zitieren;
  • Medien, die Nachrichten von einem Cyber-Medium verbreiten und die Nachrichten nicht entsprechend den Maßnahmen des Cyber-Mediums, das die Nachrichten besitzt und/oder erstellt, korrigieren, sind voll verantwortlich für alle rechtlichen Folgen von nicht korrigierten Nachrichten.
  • Gemäß dem Pressegesetz können Cybermedien, die dem Recht auf Gegendarstellung nicht dienen, mit einer Geldstrafe von maximal 500.000.000 IDR (fünfhundert Millionen Rupiah) bestraft werden.
4. Nachrichten-Widerruf

Veröffentlichte Nachrichten können aus Gründen der Zensur von außerhalb der Redaktion nicht widerrufen werden, außer bei Fragen im Zusammenhang mit SARA, Anstand, der Zukunft von Kindern, traumatischen Erlebnissen von Opfern oder aufgrund anderer vom Presserat festgelegter besonderer Erwägungen.

Andere Cyber-Medien müssen dem Widerruf von Nachrichtenauszügen aus den entzogenen Originalmedien folgen.

Der Widerruf einer Mitteilung ist mit Gründen zu versehen und öffentlich bekannt zu geben.

5. Werbung

Cyber-Medien müssen klar zwischen Nachrichtenprodukten und Werbung unterscheiden.
Alle Nachrichten/Artikel/Inhalte, die eine Werbung und/oder kostenpflichtige Inhalte darstellen, müssen eine Aussage wie .advertorial., .advertisement, .ads., .sponsored. oder andere Wörter enthalten, die erklären, dass es sich bei den Nachrichten/Artikeln/Inhalten um Werbung handelt.

6. Urheberrecht

Cyber-Medien müssen das Urheberrecht gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften respektieren.

7. Aufnahme von Richtlinien

Cyber-Medien müssen die Richtlinien für die Berichterstattung über Cyber-Medien in ihren Medien klar und deutlich angeben.

8. Streit

Die abschließende Bewertung des Streits um die Umsetzung der Cyber Media Reporting Guidelines wurde vom Presserat entschieden.

Jakarta, 3. Februar 2012
(Diese Richtlinie wurde am 3. Februar 2012 vom Presserat und der Pressegemeinschaft in Jakarta unterzeichnet).